29DezDas Ende der Privatssphäre 

Doch da gibt es ja auch noch die kommende “Vorratsdatenspeicherung”:

Telekommunikationsunternehmen müssen sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch gespeichert, von wo aus telefoniert wurde. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und - bei Handys - der Standort zu Beginn des Gesprächs. Beim Internet werden Daten zum Zugang [IP-Adresse] sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internet-Seiten werden nicht gespeichert. (via orf.at)

Danke Herr Schäuble. Hab da noch was passendes zu gefunden.

vorratsdatenspeicherung gesetz

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